Lass dir deinen Geschmack nicht verderben!
Seien wir ehrlich: ein Leben so ganz ohne Fertigprodukte oder zumindest Halbfertigprodukte ist bei der heutigen Arbeitsbelastung fast nicht möglich. Jeder von uns kauft ab und an ein Produkt, das man ohne großen zeitlichen Aufwand essen kann. Doch diese Industrieprodukte haben es mitunter in sich… Sie sollen nämlich a) möglichst vielen Menschen schmecken und b) in der Herstellung möglichst preiswert sein.
Und damit das gelingt, verwenden viele Hersteller Geschmacksverstärker. Diese peppen Suppen, Saucen, Würstchen, Cremes und viele weitere Gerichte auf, wenn die eigentlichen Zutaten geschmacklich – vorsichtig formuliert – nicht so viel hergeben. Doch Geschmacksverstärker sind nicht nur ungesund, da sie zu Unverträglichkeiten und Allergien führen können, sie sind vor allem auch beim Abnehmen hinderlich. Warum erzähle ich dir im Video unten. Dies ist meine 9. Wochenaufgabe für alle, die nachhaltig ihre Ernährung verbessern möchten.
Dein Ziel: naturbelassener Geschmack
Ja, eine selbstgemachte Gemüsebrühe schmeckt anders als die meisten gekörnten Brühen, die man im Glas kaufen kann. Warum wohl…?! Versuche, dich gar nicht erst an diese künstlichen Geschmäcker zu gewöhnen und gib vor allem deinen Kinder kein Essen, in dem Geschmacksverstärker enthalten sind. Denn an naturbelassenem Essen wird man sich weniger schnell überessen als an künstlich geschmacksverstärkten Gerichten.
(Anmerkung: das Video wurde ursprünglich erstellt für die Facebook Gruppe “Fit mit RTL”)
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Der Trick mit Hefeextrakt
Auf manchen Packungen findest du vorne den Hinweis “ohne den Zusatzstoff Geschmacksverstärker”. Und hinter in der Zutatenliste wird dann doch “Hefeextrakt” aufgelistet. Wie kann das sein? Der Trick geht so: die gängigen Geschmacksverstärker haben alle eine E-Nummer, damit sind sie offiziell Lebensmittel-Zusatzstoffe. Hefextrakt wirkt zwar geschmacksverstärkend, hat aber keine E-Nummer, denn Hefeextrakt gilt offiziell als “natürliche Zutat” – also nicht als Zusatzstoff. Das heißt: der Hersteller darf auf so ein Produkt nicht schreiben “ohne Geschmacksverstärker”, wohl aber darf er schreiben “ohne den Zusatzstoff Geschmacksverstärker”. Diese feine Unterschied fällt natürlich wahrscheinlich den wenigsten Verbrauchern auf… Du aber bist jetzt schlauer!
Hier findest du übrigens die vorangegangenen Wochenaufgaben: Wochenaufgabe 1 & 2, Wochenaufgabe 3, Wochenaufgabe 4, Wochenaufgabe 5, Wochenaufgabe 6, Wochenaufgabe 7, Wochenaufgabe 8.
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